Hallo zusammen, folgende Problematik liegt vor:
Meine Freundin wohnt seit 01.08.20 in einer unmöblierten Wohnung zur Untermiete mit einer Befristung bis zum 31.03.20. Die Vermietung durch den Hauptmieter erfolgt ohne Zustimmung des Vermieters, da der Hauptmieter schon lange versucht hatte vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen (befristet bis zum 31.03.20) und dabei erfolglos blieb.
Nun wurde der Wohngeldantrag meiner Freundin abgelehnt, da keine Wohngeber Bestätigung durch den Vermieter (dieser weiß ja gar nichts von der Untervermietung) vorliegt. Da meine Freundin nun nicht mehr Lage ist, die Miete vollständig zu begleichen, will sie natürlich aus der Wohnung raus, denn ohne Wohngeld ist sie nicht bezahlbar (sie ist Azubine). Besteht für sie ein Anspruch außerordentlich zu kündigen, bzw. fristlos zu kündigen, da die Untervermietungu nerlaubt ist? Bzw. darf sie die Wohnung verlassen, wenn sie dem Vermieter über die Situation aufklärt? Denn dieser würde auf sofortige Unterlassung der Untermietung bestehen. Die Frage ist, kann der Hauptmieter sie auf Miete verklagen (welche sie aufgrund der Wohngeld Problematik nicht aufbringen kann), obwohl die Untervermietung 1. nicht rechtens ist und 2. Der Vermieter über den Umstand informiert ist und eventuell eine Unterlassungsklage einreicht?
PS: Der Vermieter würde dem Hauptmieter trotz unerlaubter Untermietung vermutlich nicht fristlos kündigen, da er sonst bis April kein Geld mehr von ihm bekäme.
Vielen Dank im Voraus!
Der Hauptmieter ist eigentlich verantwortlich und muss eventuell mit der fristlosen Kündigung des Wohnverhältnisses rechnen. Auch wenn ein Untermietvertrag besteht, denke ich, ist er nicht wirksam, da es eine unerlaubte Untervermietung des Hauptmieters, ohne die Erlaubnis des Vermieters ist. Deine Freundin kann somit eigentlich jederzeit die Wohnung verlassen und sollte nichts befürchten müssen.
Meiner Meinung nach kann Deine Freundin die Wohnung verlassen, da kein Mietverhältnis besteht. Ich denke, der Hauptmieter kann Sie deswegen nicht verklagen. Unerlaubte Untervermietung ist in Deutschland zwar nicht strafbar, aber der Vermieter kann, wenn er es erfährt, eine fristlose Kündigung gegenüber dem Hauptmieter aussprechen.